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Organisationen und Kommissionen > Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Nukleare Entsorgung und kerntechnische Sicherheit

Schacht Konrad

Das BASE beaufsichtigt die Endlager Konrad (Bild) und Morsleben sowie die Asse II.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist eine in Berlin ansässige Behörde. Es erhielt seinen Namen am 1. Januar 2020; bis zu diesem Zeitpunkt war es Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) genannt worden.[1]

Seine Zuständigkeit beschreibt das BASE wie folgt: "Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Das BASE unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Fragen der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten."[2]

Als zentrale Aufgaben werden in diesem Zusammenhang genannt::[2]

  • Beaufsichtigung der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlverfahren)
  • Berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren bei der Endlagerung
  • Genehmigung von Transporten und Zwischenlagern
  • Kerntechnische Sicherheit
  • Forschung


Auf seiner Homepage informiert das BASE u.a. über nukleare Sicherheit, Zwischenlagerung/Transport und Endlagersuche.[3]

Gründung 2014

Das BASE war am 1. September 2014 ursprünglich unter dem damaligen Namen "Bundesamt für kerntechnische Entsorgung" (BfE) gegründet worden.[4]

Die Behörde, die dem Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums zugeordnet ist, hat ihren Ursprung im "Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung vom 23. Juli 2013". Darin werden die Aufgaben wie folgt beschrieben: Das Bundesamt soll Verwaltungsaufgaben "auf den Gebieten der Planfeststellung, Genehmigung und Überwachung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle, der Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Beförderung und Aufbewahrung radioaktiver Stoffe sowie der kerntechnischen Sicherheit" erfüllen und fachliche und wissenschaftliche Unterstützung bereitstellen.[5]

Kaum waren die Pläne für das Bundesamt bekannt geworden, gab es auch schon Kritik in den Medien. Der "Spiegel" nannte das Bundesamt im Juni 2013 eine "opulente Behörde", als dessen Präsident Gerüchten zufolge der Atomlobbyist Bruno Thomauske vorgesehen sei.[6] Die "Zeit" warf der Bundesregierung im Mai 2014 vor, eine Behörde mit 40 Mitarbeitern schaffen zu wollen, die noch nichts zu verwalten habe und deren Aufgabenteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nicht geklärt sei. Dies werde zu organisatorischen Problemen führen.[7]

Im Sommer 2016 änderte der Gesetzgeber die Behördenzuständigkeiten. Zwei Abteilungen, die bis dahin im BfS für Genehmigungsverfahren bei Zwischenlagern und Atomtransporten sowie zur kerntechnischen Sicherheit zuständig waren, und der langjährige BfS-Präsident Wolfram König wechselten zum BfE.[8]

Weitere Links

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Homepage)
Endlagersuche nach dem Atomausstieg

(Letzte Änderung: 19.04.2023)

Einzelnachweise

  1. BASE: Namensänderung zum 1. Januar 2020 unterstreicht Rollentrennung vom 30. Dezember 2019
  2. 2,0 2,1 BASE: Aufgaben des BASE abgerufen am 19. April 2023
  3. BASE: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung abgerufen am 23. April 2023
  4. BFE: Neues Bundesamt für kerntechnische Entsorgung nimmt Arbeit auf vom 28. August 2014 (via WayBack)
  5. gesetze-im-internet.de: Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung vom 23. Juli 2013
  6. DER SPIEGEL 26/2013: Politische Entsorgung vom 23. Juni 2013
  7. Zeit Online: Atommüll - Geldprassen fürs Endlager vom 9. Mai 2014
  8. BfE: Gründung und Aufbau des BfE abgerufen am 3. Oktober 2017 (via WayBack)
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